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   RG, 25.10.1934 - VI 281/34   

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https://dejure.org/1934,388
RG, 25.10.1934 - VI 281/34 (https://dejure.org/1934,388)
RG, Entscheidung vom 25.10.1934 - VI 281/34 (https://dejure.org/1934,388)
RG, Entscheidung vom 25. Oktober 1934 - VI 281/34 (https://dejure.org/1934,388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann nach Vollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren, später abgeänderten Teilurteils Schadensersatz auf Grund des § 717 Abs. 2 ZPO. im weiteren Verfahren noch verlangt werden, nachdem über den Teilanspruch rechtskräftig erkannt worden ist? 2. Zur Berechnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 145, 296
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.04.2023 - VIII ZR 125/21

    Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte

    (a) Ursprünglich wurde vom Reichsgericht vertreten, dass sich reine Prozesskosten lediglich als ein jeder Selbständigkeit entbehrendes Annexum des Rechtsstreits darstellten und in der Zivilprozessordnung abschließend geregelt seien (vgl. RGZ 10, 309, 310; 22, 421, 423 f.; 66, 186, 199; 130, 217, 218 f.; 145, 296, 300; 150, 37, 39, 41; vgl. hierzu ausführlich Becker-Eberhard, Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, 1985, S. 142 ff.).
  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 158/72

    Anforderungen an die Durchführung des Innenausgleichs unter Gesamtschuldnern - Zu

    Die Kosten einer Avalbürgschaft, die geleistet wurde, um die Zwangsvollstreckung aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zu ermöglichen, sind als Verfahrenskosten im weiteren Sinne von dem unterlegenen Prozeßgegner zu tragen (Abweichung von RGZ 145, 296).

    Die Kosten einer Avalbürgschaft, die geleistet wurde, um die Zwangsvollstreckung aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zu ermöglichen, sind als Verfahrenskosten im weiteren Sinne von dem unterlegenen Prozeßgegner zu tragen (Abweichung von RGZ 145, 296).

    Das Reichsgericht hat noch in seiner Entscheidung RGZ 145, 296, 300 ihre Zurechnung zu den Kosten der Zwangsvollstreckung verneint, obwohl es nicht verkannte, daß schon damals überwiegend eine gegenteilige Meinung vertreten wurde.

  • BGH, 15.11.1962 - VII ZR 95/62

    Streitwert bei Antrag nach § 717 ZPO

    Betrag maßgebend sein (RGZ 63, 367, 369; 124, 182, 184; 145, 296, 290; JW 1909, 23; OLG Frankfurt JW 1929, 1685; ebenso auch allgemein im Schrifttum).
  • FG Hessen, 05.08.1996 - 12 Ko 1918/96

    Notwendigkeit der Kosten der sogenannten Privatgutachten; Darlegungslast

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